Aus den Ratssitzungen vom 12. und 16.12.2025

Grundsatzbeschluss zum Stadthausareal

Nach einem Grundsatzbeschluss einer Mehrheit des Bonner Rates stehen die Zeichen auf Sanierung und gegen Komplettabriss.

Angesichts dessen, dass es sich bei dem Stadthaus-Areal um ein Filetgrundstück in bester Innenstadtlage handelt, wären aus Sicht der FDP Modelle für eine ertragreichere Nutzung des Geländes zumindest in die Waagschale zu werfen gewesen. Stattdessen haben sich Politik und Verwaltung gleichermaßen von Anfang an Denkschranken auferlegt. Die FDP möchte die Chancen dieses Areals besser nutzen, als es ausschließlich erneut mit Verwaltung zu besetzen. Vor allem hätten wir im Hinblick auf die Einschränkungen durch den bestehenden Bebauungsplan zumindest die Option einmal durchgeprüft, den Bebauungsplan doch zu ändern.

Wir sehen im Abriss oder im Teilabriss des Stadthauses die Chance zu einer Stadtreparatur an dieser neuralgischen Stelle zwischen der Altstadt und der Bonner Fußgängerzone. Abseits der Arbeitszeiten der Verwaltung herrscht in Teilbereichen des Stadthaus-Geländes heute eine teilweise beklemmende und für viele auch beängstigende Einsamkeit. FDP-Fraktionsvorsitzender Werner Hümmrich betonte in seinem Wortbeitrag: „Wir wollen eine Belebung dieses Bereiches. Wir wollen eine attraktive Verbindung zwischen Altstadt und Innenstadt schaffen. Die Parkhausebene 1 muss weg. Bei der Neuplanung sollten möglichst viele Wohnungen entstehen.“

Ohne Denkschranken könnten belebende Elemente wie z.B. eine Markthalle oder der Neubau eines Schwimmbades als Ersatz für das dann abzureißende Frankenbad in die Überlegungen einfließen.

Die FDP hat ihre Ideen als Änderungsantrag in die neu gegründete Arbeitsgruppe erfolgreich eingebracht.

Grundsteuerreform in Bonn

Die Grundsteuerreform wurde in NRW vollständig aus dem Scholz-Modell übernommen, ohne individuelle Anpassungen, die die Ungleichheit abmildern würden. Die Grundsteuereinnahmen sollen aufkommensneutral sein, allerdings neutral für die Stadt und nicht für jeden einzelnen Wohnungseigentümer. Das Finanzamt legt die Messbeträge fest. Hier hat die Stadt keinen Einfluss. Wer als Wohn- oder Gewerbeimmobilieneigentümer einen erhöhten Messbetrag erhält, wird auch eine erhöhte Grundsteuer tragen bei Beibehaltung des Grundsteuersatzes. Wir wollen den Grundsteuersatz einheitlich halten und nicht zwischen Wohneigentum und Gewerbe unterscheiden. Bei dem Wohneigentum werden nach Berechnungen des Bonner Steueramtes 57% der Eigentümer durch die Reform auf Grund höherer Messbeträge belastet, 43% entlastet. Die Koalition versucht nun mit einem

gesplitteten Grundsteuersatz die Wohneigentümer und damit die Mieter zu entlasten und Gewerbe zu belasten. Dieses Splitting birgt ein Rechtsrisiko. Es verletzt das Gleichheitsprinzip. Die FDP lehnt den hohen Verwaltungsaufwand gesplitteter Sätze ab. Für uns überwiegt das Rechtsrisiko und wir sprechen uns für einen einheitlichen Steuersatz aus.

Eine Steuererhöhung im Bereich Grundsteuer lehnen wir ab.

Bei der Gewerbesteuer hatte die Ratskoalition aus Grüne, SPD, Volt und Linke zur Jahresmitte eine Erhöhung von 490 auf 680 Punkte vorgenommen und nun in einem zweiten Schritt eine erneute Erhöhung auf 900 Punkte beschlossen. Diese und auch die vorherige Erhöhung lehnen wir ab, um Industrie, Gewerbe  und Einzelhandel nicht weiter abzuwürgen. Der FDP-Änderungsantrag zur Reduzierung der Hebesätze auf den früheren Wert von 490 Punkten wurde  allerdings abgelehnt.

FDP-Antrag zur Brücke Endenicher Ei

Ein FDP-Erfolg: ein FDP-Antrag zur verbesserten Verkehrsführung am Endenicher Ei, der die Errichtung einer Hilfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger vorsieht, wurde mit geringfügigen Änderungen - wie zuvor im Ausschuss für Mobilität und Verkehr - nun auch im Rat einstimmig angenommen.