Digitalisierung: Behördengang vom Sofa aus
Bonns Stadtverwaltung muss digitaler werden
Die Bonner Stadtverwaltung hat bei der Digitalisierung noch Nachholbedarf. Besonders bei den in der Kritik stehenden Bürgerdiensten ist dies offensichtlich, weil hier in den Augen der Bürgerinnen und Bürger das größte Verbesserungspotenzial durch die Digitalisierung steckt. Momentan bekommt man einen Termin beim Bürgeramt entweder nur mit großem Vorlauf oder morgens „auf gut Glück“. Das frustriert viele Bonnerinnen und Bonner. Dazu kommt die Zentralisierung der Bürgerdienste in Bonn, die zusätzlich Anfahrten für die Nutzerinnen und Nutzer städtischer Dienstleistungen aus dezentral gelegenen Stadtbezirken auslöst. Von einer nachhaltigen Digitalisierung von Verwaltungsprozessen versprechen wir uns, dass künftig viele Behördengänge bequem von zu Hause aus und abseits von Öffnungszeiten erledigt werden können.
Bundesgesetzliche Regelungen wie das sogenannte Onlinezugangsgesetz verpflichten die Behörden, ihre wesentlichen Dienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Wir fordern von der Stadtverwaltung, die gesetzlich eingeräumten Befugnisse so schnell und so weit wie möglich umzusetzen. Möglichst viele Dienstleistungen sollen digital und barrierefrei angeboten werden und damit einfach, unkompliziert und zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar sein.
Dabei sollen möglichst leicht verständliche und zu bedienende Benutzeroberflächen geschaffen werden. Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben, müssen Verwaltungsleistungen selbstverständlich weiter vollumfänglich und barrierefrei „analog“ in Anspruch nehmen können. Dabei soll die Stadtverwaltung jedoch dadurch unterstützen, dass sie in den Bezirksverwaltungsstellen die Möglichkeit eröffnet, die Dienste der Stadtverwaltung und der öffentlichen Träger auch digital zu nutzen. Neben Anwendungen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung wollen wir darauf drängen, dass auch konsequent Leichte Sprache in alle Angebote eingebunden wird.
Digitalisierung braucht Infrastruktur
Bonn will bis zum Jahr 2025 eine „Smart City“ werden, also ein Musterbeispiel einer „digitalen Kommune”. Um dieses Ziel zu erreichen, muss noch ein weiter Weg zurückgelegt werden. Die Freien Demokraten setzen sich für einen weiteren Ausbau der dafür notwendigen digitalen Infrastruktur in Bonn ein. So könnte eine moderne Straßenverkehrsüberwachung helfen, schnell auf Verkehrsstörungen zu reagieren und den Verkehrsfluss zu lenken.
Auch bei Bus und Bahn besteht noch Nachholbedarf, etwa im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Echtzeitinformationen. Mit Hilfe von digitalen Abfahrtstafeln an Haltestellen oder in mobilen Apps könnten Fahrgäste jederzeit die genaue um aktuelle Verspätungen korrigierte Abfahrtszeit ihres gewünschten Verkehrsmittels erfahren.
Digitalisierung bietet große Chancen für Bonn
Auch der Wirtschaftsstandort Bonn profitiert besonders von der Digitalisierung. Die auf Initiative der Freien Demokraten erhöhte finanzielle Förderung des Gründungsnetzwerks Digital Hub Bonn hat es diesem ermöglicht, mehr Infrastruktur und Ressourcen für Unternehmensgründer („Start-ups“) zur Verfügung zu stellen. So werden dort neue zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen – dies ist Wirtschaftsförderung im besten Sinne. Das regionale Cluster aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft bietet Bonn die Chance, zum IT-Standort Nummer eins in Nordrhein-Westfalen aufzusteigen. Ein Beispiel dafür ist die Cyber Security, in der Bonn sogar der führende Standort in Europa werden könnte. Diese Chancen dürfen nicht im kommunalpolitischen „Klein-Klein“, etwa bei Standortfragen zur Ansiedlung von neuen Institutionen, verspielt werden.
Datenschutz und Transparenz stärken
Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger setzen wir uns dafür ein, dass die Angebote der Stadt Bonn so gestaltet werden, dass sie mit einem Minimum an persönlichen Angaben der Bürgerinnen und Bürger auskommen. Wir werden darauf hinwirken, dass nur so viele Daten verarbeitet und nur so lange gespeichert werden, wie es zur Erfüllung der städtischen Aufgabe erforderlich ist und dass die Bürgerinnen und Bürger über
die Verarbeitung ihrer Daten nachvollziehbar und umfassend informiert werden.