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Änderung der „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“, um mildere Maßnahmen zu ermöglichen und Eigenverantwortung zu stärken

Für den 17.01. und 18.01.2024 gab es in Nordrhein-Westfalen gebietsweise Warnungen vor sog. Extremwettereignissen in Form von Glatteis und intensivem Schneefall. Infolgedessen blieben Schulen in den meisten Gebieten der Regierungsbezirke Köln und Arnsberg geschlossen. Die Einstellung des Präsenzbetriebes wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen / RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.10.2022 (ABl. NRW. 10/22)“ kurzfristig verfügt. 

Nach Ansicht der FDP Bonn ist der vorgegebene Entscheidungsweg im Runderlass des Ministeriums zu starr und muss reformiert werden.

Die FDP-Fraktion im Landtag NRW wird aufgefordert, eine Änderung des Runderlasses zu beantragen, um zukünftig neben dem letztmöglichen Mittel der Schulschließung auch mildere Maßnahmen zu ermöglichen. Ziel muss es sein Schulschließungen und Unterrichtsausfall so weit als möglich zu minimieren. Es darf weder bei den Schülerinnen und Schülern noch in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass Unterricht nachrangig sei und deswegen im Zweifel als erstes ausgesetzt wird. 

Ferner muss zukünftig sichergestellt werden, dass bei solchen Ereignissen an jeder Schule pro Jahrgang mindestens eine Online-Klasse eingerichtet wird. Der zuständigen Behörden obliegt die Kommunikation der entsprechenden Lage. Dabei ist der Grundsatz der Eigenverantwortung als Leitgedanke zu etablieren und zu stärken. Die Eltern kennen den individuellen Schulweg ihrer Kinder am besten und ihnen ist die eigenverantwortliche Entscheidung zu zutrauen, ihre schulpflichtigen Kinder aus Sicherheitsgründen daheim zu behalten.

Analog dazu sollte auch bei Kindertagesstätten und Kindergärten eine vollständige Schließung nur das allerletzte Mittel sein. Hier sind auch bei Unwetter in der Regel zumindest Notbetreuungsangebote anzubieten und mildere Maßnahmen wie verkürzte Öffnungszeiten zu prüfen.